Ein Missgeschick kann jedem passieren Privathaftpflicht- Versicherung
Missgeschicke gegenüber Dritten können passieren
Die Hausparty Ihres Freundes war ein voller Erfolg. Bis Sie aus Versehen ein Glas Rotwein auf das Kleid Ihrer Tischnachbarin schütten. Der 12-jährige Sohn spielt mit Kollegen Fussball im Hof. Ein Fehlschuss zerschmettert die Fensterscheibe von Frau Müllers Wohnung.
Beim Umzug fällt aus Unachtsamkeit Ihrem Kollegen ein Karton mit Geschirr aus den Händen. Alles zerbricht!
Im täglichen Leben passieren immer wieder Missgeschicke.
Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie sicher – nicht vor Pannen, aber vor den Kosten, die diese verursachen. Ob Sie fremdes Eigentum beschädigen oder Dritte gar körperlich beeinträchtigen. Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie in solchen Fällen.